FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan, der Festsetzungen für die stätdtebauliche Ordnung und von der zuständigen Gemeinde als Satzung erlassen wird. Der Bebauungsplan gibt Auskunft auf welche Weise gebaut werden darf. Vom Baufenster und Baustil über die erzielbare Grund- und/oder Geschossfläche, Geschosshöhe und Dachform bis hin zu Nutzungsrechten und möglichen Baulasten, die auf einem Grundstück liegen, enthält der Bebauungsplan alle baurechtlich zu beachtenden Informationen.
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist ein vorbereitender Bauleitplan. Der Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgern keine unmittelbare rechtliche Wirkungen und findet keine Beachtung bei der Beurteilung der Zulässigkeit von baulichen Vorhaben in §34-BauGB-Gebieten.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches die bestehende Rechtslage von Grundstücken nachweist, insbesondere das Eigentum sowie andere vorhandene Rechte.
Das Grundbuch besteht aus fünf Grundbuchblättern: Deckblatt, Bestandverzeichnis, Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III.
Die DIN 276 Teil 1 regelt die Kosten im Bauwesen für den Hochbau. Um die Kosten eines Bauprojektes bei der Kostenermittlung eindeutig zuordnen zu können, sind verschiedene Kostengruppen notwendig.
Die Kostengruppe 700 beinhaltet die Baunebenkosten. Diese Kosten umfassen u.a. Bauherrenaufgaben (z.B. Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordination, Rechtsberatung, Steuerberatung), Architekt und Fachplaner (z.B. Statik, Haustechnik, Bauphysik), Gutachten und allgemeine und sonstige Baunebenkosten (z.B. Gebühren von Genehmigungen, Versicherungen).
Abstandsflächen sind von Gebäuden freizuhaltende Flächen vor den Außenwänden oberirdischer Gebäude. Die Abstandsflächen werden in den Landesbauordnungen geregelt (Bayern: BayBO Artikel 6).
Das BauGB – Baugesetzbuch – regelt das Bauplanungsrecht. Es ist Grundlage für Bebauungspläne, in den die Art und das Maß der Nutzung auf einem Grundstück festgesetzt werden. Dort wo kein Bebauungsplan die Details regelt, gilt die Grundregel, dass sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss.
Die Landesbauordnung (in Bayern: BayBO) regelt das Bauordnungsrecht. Dazu gehören die verschiedenen Verfahren und Anforderungen an die Bauausführung. Sie ist ein Landesgesetz, daher können die Vorschriften innerhalb der einzelnen Bundesländer abweichen.
Das Team von Bebauung24 ist für Sie da!
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Standard
Bebauungsanalyse
§ 30 BauGB
sofern das Grundstück im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt
§ 34 BauGB
sofern das Grundstück nicht im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt
*Gerne beraten wir Sie auch individuell, sofern andere notwendige Baurechtsdaten für Ihre Planungsphase oder für ein Beratungs-/Akquisegespräch erforderlich sind.
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gilt sowohl für § 34 BauGB als auch für Grundstücke im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplanes
*Gerne beraten wir Sie auch individuell, sofern andere notwendige Baurechtsdaten für Ihre Planungsphase oder für ein Beratungs-/Akquisegespräch erforderlich sind.

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Bauvorbescheid
Ein Bauvorbescheid ist eine vorläufige rechtliche Einschätzung der Baubehörde, die grundlegende Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks und zur Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens klärt. Er hilft, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und Unsicherheiten zu beseitigen, was das Risiko einer späteren Ablehnung des Bauantrags reduziert und Zeit sowie Kosten spart. Ein Bauvorbescheid ist meist für etwa drei Jahre gültig.
Bauantrag
Der Bauantrag ist ein umfassender Antrag, der alle Details eines geplanten Bauprojekts enthält und die formale Genehmigung der Baubehörde beantragt. Er umfasst genaue Pläne, technische Zeichnungen und alle erforderlichen Nachweise. Die Genehmigung des Bauantrags erteilt die endgültige Baugenehmigung, die den rechtlichen Rahmen für den Bau festlegt und die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften bestätigt.
Wohnflächenberechnung inkl. Bestandsaufmaß
Die Wohnflächenberechnung ist ein essenzielles Dokument für jede Immobilie. Es wird benötigt, um die Fläche eines Hauses oder einer Wohnung präzise darzustellen, insbesondere während des Baus. Zudem ist dieses Dokument unerlässlich für Bauanträge.
Die Wohnflächenberechnung spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie sowie bei der Beantragung eines Immobiliendarlehens bei der Bank. Sie dient als Nachweis für die genaue Größe der Immobilie.