Sind alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten?
Das öffentliche Baurecht gilt für alle baulichen Anlagen. Dazu gehören neben Gebäuden auch Maßnahmen wie Terrassen, Zäune oder Mülltonnenhäuschen, aber auch Flächen für KfZ-Abstellplätze oder für Gastronomie.
Werden baulichen Anlagen errichtet oder geändert (Vorhaben) sind die aktuell geltenden Vorschriften zu beachten. Die Änderung der Nutzung in einem Gebäude ist ebenfalls eine Maßnahme, die dem öffentlichen Baurecht unterliegt.
Unterschied zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht?
Das BauGB – Baugesetzbuch – regelt das Bauplanungsrecht. Es ist Grundlage für Bebauungspläne, in den die Art und das Maß der Nutzung auf einem Grundstück festgesetzt werden. Dort wo kein Bebauungsplan die Details regelt, gilt die Grundregel, dass sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss.
Die Landesbauordnung (in Bayern: BayBO) regelt das Bauordnungsrecht. Dazu gehören die verschiedenen Verfahren und Anforderungen an die Bauausführung. Sie ist ein Landesgesetz, daher können die Vorschriften innerhalb der einzelnen Bundesländer abweichen.
Was versteht man unter Abstandsflächen?
Mit welchen Baunebenkosten ist zu rechnen?
Die DIN 276 Teil 1 regelt die Kosten im Bauwesen für den Hochbau. Um die Kosten eines Bauprojektes bei der Kostenermittlung eindeutig zuordnen zu können, sind verschiedene Kostengruppen notwendig.
Die Kostengruppe 700 beinhaltet die Baunebenkosten. Diese Kosten umfassen u.a. Bauherrenaufgaben (z.B. Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordination, Rechtsberatung, Steuerberatung), Architekt und Fachplaner (z.B. Statik, Haustechnik, Bauphysik), Gutachten und allgemeine und sonstige Baunebenkosten (z.B. Gebühren von Genehmigungen, Versicherungen).
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches die bestehende Rechtslage von Grundstücken nachweist, insbesondere das Eigentum sowie andere vorhandene Rechte.
Das Grundbuch besteht aus fünf Grundbuchblättern: Deckblatt, Bestandverzeichnis, Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan?
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan, der Festsetzungen für die stätdtebauliche Ordnung und von der zuständigen Gemeinde als Satzung erlassen wird. Der Bebauungsplan gibt Auskunft auf welche Weise gebaut werden darf. Vom Baufenster und Baustil über die erzielbare Grund- und/oder Geschossfläche, Geschosshöhe und Dachform bis hin zu Nutzungsrechten und möglichen Baulasten, die auf einem Grundstück liegen, enthält der Bebauungsplan alle baurechtlich zu beachtenden Informationen.
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist ein vorbereitender Bauleitplan. Der Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgern keine unmittelbare rechtliche Wirkungen und findet keine Beachtung bei der Beurteilung der Zulässigkeit von baulichen Vorhaben in §34-BauGB-Gebieten.