Baurechtliche

Wohnflächenberechnung inkl. Bestandsaufmaß

Sie haben sich zum Kauf einer Immobilie entschieden und benötigen nun eine Finanzierung. Damit diese von der Bank genehmigt werden kann, bedarf es für die Finanzierungsanfrage eine Ermittlung der Wohnfläche der Immobilie. Die Wohnfläche bestimmt u.a. den Kaufpreis. Wir erstellen für Sie ein Aufmaß aller relevanter Flächen vor Ort.

Die Wohnflächenangabe hat auf Grundlage einer korrekten Berechnung zu erfolgen. Als Grundlage kann die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) herangezogen werden. Die Wohnflächenverordnung regelt die Bestimmung vermietbarer Wohnflächen und welche Flächen als Wohnfläche gelten. Dabei zählen Räume mit Dachschrägen oder Hobbyräume teilweise zur Wohnfläche. Abstell- und Technikräume zählen nicht zur Wohnfläche, da diese nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder entsprechen.

Die Baukosten für einen Neubau ermitteln lassen!

Wir erstellen bereits ohne Vorentwurf erste Kostenaussagen

  • Kalkulation nach DIN 277-1: 2016-01 und DIN 276:2018-12
  • Übersichtliche Darstellung in Tabellenform
  • Kostendarstellung für Wohngebäude
  • Verwendung aktueller Kostenkennwerte und Baupreise
  • Erläuterungsbeiblatt
Festpreis
für /m2 * zzgl. USt

Ab 100qm Wohnfläche. Darunter für eine Pauschale von 350 EUR*

zzgl. Fahrtenpauschale von 50 €

Ihre Vorteile:

Verifiziertes Dokument zur Vorlage beim Finanzierungsgeber
(mit Stempel und Unterschrift eingetragener Ingenieure oder Architekten)

Zeitersparnis durch Bestellung ohne Voranfrage

Schnelle Bearbeitung und Übermittlung

Erfassung des Ist-Zustands Ihrer Immobilie

Transparente Preisermittlung

Derzeit bieten wir diese Leistung in den folgenden Gebieten an:

Bundesland Bayern

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§ 30 BauGB
sofern das Grundstück im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt

§ 34 BauGB
sofern das Grundstück nicht im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt

von

*Gerne beraten wir Sie auch individuell, sofern andere notwendige Baurechtsdaten für Ihre Planungsphase oder für ein Beratungs-/Akquisegespräch erforderlich sind.

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gilt sowohl für § 34 BauGB als auch für Grundstücke im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplanes

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Bauvorbescheid

Ein Bauvorbescheid ist eine vorläufige rechtliche Einschätzung der Baubehörde, die grundlegende Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks und zur Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens klärt. Er hilft, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und Unsicherheiten zu beseitigen, was das Risiko einer späteren Ablehnung des Bauantrags reduziert und Zeit sowie Kosten spart. Ein Bauvorbescheid ist meist für etwa drei Jahre gültig.

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Bauantrag

Der Bauantrag ist ein umfassender Antrag, der alle Details eines geplanten Bauprojekts enthält und die formale Genehmigung der Baubehörde beantragt. Er umfasst genaue Pläne, technische Zeichnungen und alle erforderlichen Nachweise. Die Genehmigung des Bauantrags erteilt die endgültige Baugenehmigung, die den rechtlichen Rahmen für den Bau festlegt und die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften bestätigt.

Wohnflächenberechnung inkl. Bestandsaufmaß

Die Wohnflächenberechnung ist ein essenzielles Dokument für jede Immobilie. Es wird benötigt, um die Fläche eines Hauses oder einer Wohnung präzise darzustellen, insbesondere während des Baus. Zudem ist dieses Dokument unerlässlich für Bauanträge.
Die Wohnflächenberechnung spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie sowie bei der Beantragung eines Immobiliendarlehens bei der Bank. Sie dient als Nachweis für die genaue Größe der Immobilie.

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